Hilfe zum Lebensunterhalt -Sozialhilfe-

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Dienstleistungsinformationen

Hilfe zum Lebensunterhalt -Sozialhilfe-

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Sie sind

  • unter 65 Jahre und
  • erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit und
  • leben alleine oder mit Kind/Kindern unter 15 Jahren

oder Sie sind

  • unter 65 Jahre und
  • erhalten eine Altersrente?

Dann wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartner.

Sollten diese Angaben nicht auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte das Jobcenter Rhein-Sieg.

Online Antrag

Über die Sozialplattform des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt online zu stellen.

MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Empfänger von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII können einen MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) beziehen. Nach Vorlage des MobilPasses erhält man Tickets für den Verkehrsverbund rabattiert. Alle Informationen zum MobilPass, insbesondere zur Art und Höhe der gewährten Rabatte erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg.
Die genannten Ansprechpartner*innen helfen bei der Antragstellung für den MobilPass und geben weitere Auskünfte.

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt müssen persönlich beantragt werden.

Neben der Vorsprache bei den genannten Ansprechpartner*innen können Sie Ihren Antrag auf der Sozialplattform des Landes Nordrhein-Westfalen online stellen.

Falls Sie den angebotenen Online-Prozess nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!