Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung

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Dienstleistungsinformationen

Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung

Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sicherstellt.

Sie sind

  • über 65 Jahre oder
  • haben das 18. Lebensjahr vollendet und sind dauerhaft voll erwerbsgemindert oder
  • üben eine Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen aus?

Sollten diese Angaben nicht auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an den Aufgabenbereich Hilfe zum Lebensunterhalt.

MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung können einen MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) beziehen. Nach Vorlage des MobilPasses erhält man Tickets für den Verkehrsverbund rabattiert. Alle Informationen zum MobilPass, insbesondere zur Art und Höhe der gewährten Rabatte erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" od. "aG"
  • alle Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Nachweise zu Unterkunfts- und Heizkosten
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Zur Beantragung der Grundsicherung wenden Sie sich an die genannten Kontaktperonen. Diese helfen ebenfalls bei der Antragstellung für den MobilPass und geben weitere Auskünfte.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!