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Förderung der Jugendverbände

Beschreibung

Die Stadt Troisdorf fördert die im Bereich ihres Jugendamtes tätigen, nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannten Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften, die Maßnahmen als Freizeit- und Bildungsmaßnahmen freier Träger der Jugendhilfe durchführen.

Dabei ist zu beachten, dass die Antragsfrist jeweils am 1. Dezember des Jahres für das Folgejahr endet.

Die Förderung muß schriftlich beantragt werden.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!