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Erlaubnisse zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen von Veranstaltungen

Beschreibung

Auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfindende Veranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen wie  Zirkusveranstaltungen, Puppentheater, Wanderausstellungen, Weihnachts-, Trödel- oder andere Märkte müssen beim städtischen Ordnungsamt beantragt werden.

Das Ordnungsamt erteilt anschließend die Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen der Veranstaltung.

Für nach § 69 GewO festgesetzte Veranstaltungen ist die Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Genehmigung enthalten und muss nicht gesondert beantragt werden.

Die Bewerbung / Beantragung muss 14 Tage vor Beginn schriftlich erfolgen. Bei Märkten und Festen ist eine rechtzeitige Beantragung - mindestens 3 Monate vorher - erforderlich.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen