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Erlaubnisse zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Rahmen von Veranstaltungen
Beschreibung
Auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfindende Veranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen wie Zirkusveranstaltungen, Puppentheater, Wanderausstellungen, Weihnachts-, Trödel- oder andere Märkte müssen beim städtischen Ordnungsamt beantragt werden.
Das Ordnungsamt erteilt anschließend die Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen der Veranstaltung.
Für nach § 69 GewO festgesetzte Veranstaltungen ist die Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Genehmigung enthalten und muss nicht gesondert beantragt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Die Bewerbung / Beantragung muss 14 Tage vor Beginn schriftlich erfolgen. Bei Märkten und Festen ist eine rechtzeitige Beantragung - mindestens 3 Monate vorher - erforderlich.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Zuständige Einrichtungen
- Ordnung und Gewerbe
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-8032 - E-Mail:
ordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Buhr
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-317
- E-Mail:
- buhra@troisdorf.de