Festsetzungen von Veranstaltungen

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Dienstleistungsinformationen

Festsetzungen von Veranstaltungen

Unabhängig von den jährlich wiederkehrenden Troisdorfer Innenstadtveranstaltungen gibt es in den einzelnen Ortsteilen Kirmesveranstaltungen, sowie eine Anzahl von Trödel- und anderen Märkten.

Anträge von Kirmesveranstaltern, sowie Anträge für Trödel- und andere Märkte, Ausstellungen etc. sind an das städtische Ordnungsamt zu richten.

Die beantragten Märkte, Ausstellungen etc. werden dann je nach Art der Veranstaltung als Jahr- oder Spezialmarkt, Ausstellung oder Volksfest genehmigt und nach § 69 Gewerbeordnung festgesetzt.

Bei festgesetzten Märkten etc. ist die Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Genehmigung enthalten und muss nicht gesondert beantragt werden.

Nutzen Sie bitte unsere Onlinedienstleistung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

Die Höhe der Gebühren richtet sich im Einzelfall nach dem Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW) vom 23.08.99 (GV NRW S. 524) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGeb0) vom 09.12.2009 (GV NRW Nr. 33) in den jeweils gültigen Fassungen i.V.m. der Dienstanweisung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in gewerberechtlichen und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten der Stadt Troisdorf vom 14.12.2016, in Kraft seit 01.01.2017

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen