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Anordnung von Brandsicherheitswachen

Beschreibung

Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden.

Fragen zu Brandsicherheitswachen richten Sie an die genannten Kontaktpersonen.

Die Gebühren für die Brandsicherheitswache richten sich nach der Entgeltordnung für die Durchführung von Brandsicherheitswachen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen