Wohnungsvermittlung

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Dienstleistungsinformationen

Wohnungsvermittlung

Das Wohnungsamt verwaltet die Belegung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnungen ("Sozialwohnungen"). Zum Bezug einer solchen Wohnung benötigt man einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der beim Wohnungsamt beantragt werden muss.
Mit der Wohnungskontrolle wird die zweckgestimmte Nutzung dieser Wohnungen nach dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) überprüft.

Auf Wunsch sind die Mitarbeiter*innen des Wohnungsamtes bei der Vermittlung einer Wohnung behilflich. Aufgrund der Vielzahl der Wohnungssuchenden ist jedoch mit erheblichen Wartezeiten für die Vermittlung einer Wohnung zu rechnen.
Bei drohendem Wohnungsverlust durch eine (fristlose) Kündigung von Wohnraum, eine Räumungsklage des Vermieters oder eine Zwangsräumung des Wohnraumes durch Gerichtsvollzieher können Sie sich an das Wohnungsamt wenden, um Beratung und Hilfe zu erhalten.

Im Rahmen der Wohnungsvermittlung empfehlen wir Ihnen, sich auf den nachfolgend genannten Internetseiten zusätzlich als wohnungssuchend zu melden und nach Wohnungen zu suchen. So haben Sie gute Chancen, schnellstmöglich eine geeignete Wohnung zu finden.

Der Troisdorfer Mietspiegel bietet Ihnen einen Orientierungsrahmen für die ortsübliche Miete, die je nach Größe, Ausstattung, Art und Beschaffenheit sowie Wohnlage einer Wohnung gezahlt wird.

Damit Sie bei der eventuellen Belegung einer öffentlich geförderten Wohnung berücksichtigt werden können, ist es erforderlich, dass Sie sich als Wohnungssuchende registrieren lassen.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen