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Dienstleistungsinformationen
Visaanträge / Visaverlängerungen
Vor der Einreise in das Bundesgebiet ist die Aufenthaltserlaubnis in Form eines zweckentsprechenden Visums einzuholen.
Hiervon sind EU - Bürger grundsätzlich ausgenommen. Sie können visafrei einreisen und die Freizügigkeitsbescheinigung vor Ablauf von drei Monaten bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
Des Weiteren sind Angehörige bestimmter Staaten in Ausnahmefällen von einer Visapflicht befreit (§§ 39 ff AufenthV). Dies trifft jedoch nicht zu, wenn durch die Betroffenen ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist.
Informationen zu den deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Auskünfte erteilen die genannten Kontaktpersonen.
Die Gebühren richten sich nach §§ 44 ff Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
Zuständige Einrichtung
- Ausländerangelegenheiten / Einbürgerungen
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-369900 - E-Mail:
auslaenderamt@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Rother
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-326
- E-Mail:
- auslaenderamt@troisdorf.de