Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe

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Umwandlung von Lebenspartnerschaften in eine Ehe

Lebenspartner und Lebenspartnerinnen haben die Möglichkeit, Ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.
Eine Begründung der Lebenspartnerschaft ist ab dem 01.10.2017 nicht mehr möglich.

Voraussetzungen

Eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann nur erfolgen, wenn die Lebenspartnerschaft noch besteht. Sollte die Lebenspartnerschaft bereits aufgehoben oder durch Tod beendet sein, ist keine Umwandlung in eine Ehe mehr möglich.

Wenn die Lebenspartnerschaftsbegründung in Troisdorf registriert wurde und beide Lebenspartner / Lebenspartnerinnen in Troisdorf gemeldet sind, so nimmt das Standesamt Einsicht in die entsprechenden Register. In diesen Fällen sprechen Sie ausschließlich mit Ihrem gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vor. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Sollte die Lebenspartnerschaftsbegründung nicht in Troisdorf registriert sein und beide Lebenspartner / Lebenspartnerinnen in Troisdorf gemeldet sein, müssen Sie die Umwandlung in eine Ehe im Standesamt Troisdorf anmelden.

Bei mehreren Wohnsitzen melden Sie sich bitte bei dem Standesamt an, bei dem auch die Umwandlung der Lebenspartnerschaft durchgeführt werden soll.

Folgende Unterlagen sind für die Umwandlung (Eheschließung) notwendig:

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  2. Lebenspartnerschaftsurkunde oder Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (falls nicht vorhanden ist dies beim registerführenden Standesamt neu anzufordern).
  3. Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden, wenn einer der Lebenspartner/Lebenspartnerinnen nicht in Troisdorf gemeldet ist
  4. Namensrechtliche Erklärungen

Sollten nach der Lebenspartnerschaftsbegründung Namensänderungen durchgeführt worden sein (wie z. B. Hinzufügung eines Geburtsnamens oder den zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namens) und diese Änderungen nicht in dem vorgelegten Nachweis über die Lebenspartnerschaftsbegründung enthalten sein, so sind diese Erklärungen zusätzlich zur Entgegennahme der Anmeldung der Umwandlung (Eheschließung) vorzulegen.

Wenn der Wunsch besteht, dass die Umwandlung (Eheschließung) an dem Registrierungsort der Lebenspartnerschaftsbegründung oder in einem anderen Standesamt durchgeführt werden soll, so muss dies bei der Entgegennahme der Anmeldung mitgeteilt werden. Die kompletten Unterlagen werden dann durch das Standesamt Troisdorf an das Wunschstandesamt weitergeleitet.

Fristen

Bei Vollständigkeit der Unterlagen kann die Umwandlung (Eheschließung) sofort im Büro des Standesamtes (ohne Trauzeremonie, Trauzeugen und / oder Gäste) im Rahmen der Entgegennahme der Anmeldung vollzogen werden. Wünschen die Lebenspartner / Lebenspartnerinnen eine Trauzeremonie und / oder die Anwesenheit von Trauzeugen, Gäste etc., so wird ein Termin zur Umwandlung (Eheschließung) vereinbart. Hierfür stehen Ihnen das Trauzimmer im Rathaus Troisdorf oder das Trauzimmer in der Burg Wissem zur Verfügung. Über mögliche Termine zur Umwandlung (Eheschließung) kann man sich vorab im Traukalender informieren.

Bevor die Paare ihr Ehe-Versprechen abgeben, bzw. ihr bereits gegebenes Versprechen erneuern, müssen die Lebenspartner*innen gemeinsam die beabsichtigte Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft im Standesamt Troisdorf anmelden. Für diese Vorsprache ist eine Terminvereinbarung nötig.

Für die Entgegennahme der Anmeldung der Umwandlung sowie Vornahme der Eheschließung fallen folgende Gebühren an:

  • 10,00 € Eheurkunde
  • 5,00 € für jede weitere Urkunde
  • 200,00 € für die Umwandlung der Eheschließung in der Burg Wissem
  • 66,00 € Euro für die Umwandlung der Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten

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