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Meldebescheinigungen

Beschreibung

Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung händigen wir einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Aus der Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist.

Meldebescheinigung nach § 18 BMG

Darüber hinaus kann auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung über die eigenen Meldedaten ausgestellt werden.
Es ist auch möglich, eine Familienbescheinigung mit Ehepartner/in und minderjährigen Kindern auszustellen, die im selben Haushalt leben.
Wird die Melde-/ Haushaltsbescheinigung vom Arbeitsamt oder Jobcenter verlangt, kann diese gebührenfrei ausgestellt werden. Als Nachweis muss vom Antragssteller eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorgelegt werden.

Erweiterte Meldebescheinigung (ehemals Aufenthaltsbescheinigung)

Diese enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über den Familienstand, die Konfession und Staatsangehörigkeit.

Lebensbescheinigung

Bei vielen Rententrägern reicht die Vorlage einer Meldebescheinigung aus. Verlangt der Rententräger ausdrücklich eine Lebensbescheinigung, kann diese erteilt werden. Dies ist ausschließlich durch persönliche Vorsprache möglich.

Online Antrag

Eine einfache Meldebescheinigung können Sie auch online beantragen.

  • Gültiges Ausweisdokument
  • ggf. schriftliche Aufforderung vom Arbeitsamt oder Jobcenter
  • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie

Die Beantragung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Antragsstellers ist erforderlich. Der bevollmächtigte Vertreter muss sich ebenfalls ausweisen können.

Die Lebensbescheinigung kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache ausgestellt werden; eine einfache Meldebescheinigung können Sie auch online beantragen.

9,- € / Bescheinigung.

Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen und Sie können bar oder mit der Girocard (EC-Karte) und evtl. PIN-Nummer – auch kontaktlos - bezahlen. Ebenfalls ist eine Zahlung per Smartphone möglich, wenn Sie eine EC-Karte hinterlegt haben.