Gewerbesteuer
Beschreibung
Gewerbesteuerbescheid jetzt auch digital
Die Stadt Troisdorf gehört zu den ersten Kommunen in NRW, die den digitalen Gewerbesteuerbescheid anbietet. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt steht dieser Service nun allen Gewerbetreibenden zur Verfügung.
Mit dem digitalen Bescheid geht Troisdorf einen weiteren Schritt in Richtung moderne Verwaltung. Die neue Lösung vereinfacht Abläufe, spart Zeit und ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung.
So funktioniert’s:
Unternehmen erhalten den Gewerbesteuerbescheid digital als PDF/A3 im ELSTER-Postfach („Mein Unternehmenskonto“) – zusätzlich ist in diesem bundeseinheitlichen Standard-Format eine XML-Datei zur einfachen Weiterverarbeitung in Ihrer Software eingebunden.
Vorteile auf einen Blick:
- Schnell und papierlos
- Einheitliches Format
- Leicht weiterverarbeitbar
- Entlastung für Unternehmen, Steuerberatungen und Verwaltung
Was ist zu tun?
Für den digitalen Versand reicht eine einmalige Einwilligung gegenüber der Stadt Troisdorf aus. Die Einwilligung ist unbefristet gültig und kann jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung kann hier auf der Seite (Kategorie Downloads) ausgefüllt werden und dann per Post oder digital via E-Mail übersandt werden an
Stadt Troisdorf
Steueramt
Kölner Str. 176
53840 Troisdorf
E-Mail: gewerbesteuer@troisdorf.de
Wer ist gewerbesteuerpflichtig?
Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Erklärungen den Gewerbesteuermessbetrag für das jeweilige Veranlagungsjahr. Dieser dient als Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde.
Wenn ein Gewerbebetrieb in verschiedenen Gemeinden Betriebsstätten unterhält, ist der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zu verteilen. Der jeweilige Zerlegungsanteil wird dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde schriftlich mitgeteilt. Einspruchsmöglichkeit gegen den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag besteht beim Finanzamt. Sowohl Messbetrag als auch Zerlegungsanteil sind für die Gemeinde bindend.
Die Gemeinde multipliziert den vom Finanzamt mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz und erstellt auf dieser Grundlage den Gewerbesteuerbescheid. Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde in der Haushaltssatzung festgelegt.
Hebesätze der Stadt Troisdorf für die Gewerbesteuer:
- seit 2015: 500 %
- 2011 – 2014: 470 %
- 1998 – 2010: 440 %
Rechenbeispiel:
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer
4.750 Euro x 500 % = 23.750 Euro (Jahressteuer)
Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. erhoben.
Zuständige Einrichtungen
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Steuern und Abgaben
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-800 - E-Mail:
steueramt@troisdorf.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Güleryüz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-243
- E-Mail:
- gewerbesteuer@troisdorf.de
-
Frau Wollert
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-242
- E-Mail:
- gewerbesteuer@troisdorf.de