Ehefähigkeitszeugnisse

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Ehefähigkeitszeugnisse

Eine im Ausland geschlossene Ehe wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, wenn die Trauung in der für das konkrete Land üblichen Form von der dort zuständigen Stelle durchgeführt wurde. Manche Staaten werden von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) fordern.

Haben oder hatten Sie Ihren (letzten) Wohnsitz hier in Troisdorf, sind wir als Ihr Wohnsitzstandesamt für die Ausstellung des EFZ zuständig. Sind beide Verlobte Deutsche, so wird Ihre Ehefähigkeit in gleicher Weise geprüft, als wenn Sie die Ehe bei uns im Inland schließen würden. Ist nur einer der Verlobten Deutscher, so ist seine Ehefähigkeit nach deutschem Recht zu prüfen.

Die Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten ist vom ausländischen Standesamt zu prüfen. Trotzdem brauchen wir auch Unterlagen zur Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten, da nach deutschen Recht geprüft werden muss, ob nicht in der Person des ausländischen Verlobten ein doppelseitiges Ehehindernis vorhanden ist (z.B. Eheverbot der Doppelehe, auch wenn der Heimatstaat des ausländischen Verlobten die Mehrehe zulässt).
Bei der Prüfung des Eheverbots der Doppelehe hat das Standesamt auch festzustellen, ob eine etwaige frühere Ehe des ausländischen Verlobten aufgelöst ist.

Bei einer ausländischen Entscheidung in der Ehesache ist die Notwendigkeit der Anerkennung der Scheidung zu klären.

Ein ausgestelltes EFZ hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Detailierte Auskünfte, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen, können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern oder deren Botschaften hier in der Bundesrepublik geben.

Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses muss persönlich im Standesamt erfolgen.

  • € 40,- Prüfung der Ehevoraussetzungen
  • € 66,- Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist

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