Beurkundungen von Sterbefällen

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Beurkundungen von Sterbefällen

Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall, der sich auf Troisdorfer Stadtgebiet ereignet, ist dem Standesamt Troisdorf anzuzeigen.

Zur Anzeige verpflichtet sind:

  • bei Sterbefällen in Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern, die Träger der Einrichtung, ansonsten
  • die Personen, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft lebten, ansonsten
  • die Personen, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, ansonsten
  • jede andere Person, die aus eigenem Wissen von dem Sterbefall unterrichtet ist.

Grundsätzlich muss die Anzeige persönlich auf dem Standesamt erfolgen. Einrichtungen und bestimmte Bestatter zeigen einen Sterbefall schriftlich an.

Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.

Eine auswärtig verstorbene Person muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Das Standesamt Troisdorf ist seit dem 01.01.2009 auch für die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland zuständig, wenn der Verstorbene deutscher Staatsangehöriger war und seinen letzten Wohnsitz in Troisdorf hatte. Hierzu legen Sie uns bitte die Originalsterbeurkunde aus dem Ausland mit entsprechender Überbeglaubigung vor.

Grundsätzlich erforderliche Dokumente

  • Ausweisdokument der vorsprechenden Person
  • Bundespersonalausweis der verstorbenen Person
    bzw. Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß
  • und gegebenenfalls Reisepass des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners, falls Familienstand verheiratet beziehungsweise verpartnert
  • Ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist
    (betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen oder ähnlichem zugetragen haben)

Dokumente für ledige Verstorbene (das heißt zeitlebens unverheiratet und nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet)

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag
  • oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig
  • Aufenthaltsbescheinigung (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Troisdorf war)

Dokumente für verheiratete Verstorbene

  • bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik:
    beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten
    Familienbuch der letzten Ehe
  • bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik:
    Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR:
    Eheurkunde der letzten Ehe
  • bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik:
    Eheurkunde der letzten Ehe
  • und zusätzlich beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag für beide Ehegatten oder beglaubigter Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister
  • bei Eheschließung im Ausland:
    Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung

Dokumente für verwitwete Verstorbene

  • Sämtliche der oben genannten (verheiratet) Dokumente, außer der Geburtsurkunde des verstorbenen Ehegatten
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten,
    gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig

Dokumente für geschiedene Verstorbene

  • Sämtliche der oben genannten (verheiratet) Dokumente ohne die Geburtsurkunde des geschiedenen Ehegatten
  • Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk;
  • sofern die Scheidung im Ausland erfolgte, ist unter Umständen zusätzlich der Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung vorzulegen.

Dokumente für Verstorbene in Lebenspartnerschaft

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag
    oder Geburtsurkunde des/der Verstorbenen mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde des/der überlebenden Lebenspartnerin/Lebenspartners
  • Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft

Dokumente für Verstorbene, deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde

  • Sämtliche oben genannte Dokumente
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Lebenspartners oder
  • Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk

zusätzliche Dokumente für verstorbene Spätaussiedler

  • Bundespersonalausweis des überlebenden Ehegatten, falls Familienstand verheiratet
  • Vertriebenenausweis beziehungsweise Bescheinigung nach § 15 BVFG;
  • auch die des überlebenden Ehegatten, falls Familienstand verheiratet
  • Registrierschein; auch den des überlebenden Ehegatten, falls Familienstand verheiratet
  • Bescheinigungen über alle Namenserklärungen (zum Beispiel nach § 94 BVFG und/oder zum Ehenamen) beziehungsweise Namensänderungsurkunde; jeweils auch die des überlebenden Ehegatten, falls Familienstand verheiratet

Im Einzelfall können weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, die sich nicht aus der Aufstellung ergeben.

Die Beurkundung erfolgt, wenn die außer der ärztlichen Todesbescheinigung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.

Die Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde liegen bei 10,- €, jede weitere Urkunde kostet 5,- €.
Für die Sozialversicherung werden grundsätzlich gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

Für eine Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland fallen Gebühren in Höhe von mindestens 40,- € an.

Zuständige Einrichtung

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