Beurkundungen im Ausland geschlossener Ehen

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Beurkundungen im Ausland geschlossener Ehen

Das Standesamt Troisdorf ist seit dem 01.01.2009 auch für die nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung im Ausland zuständig, wenn ein Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist und seinen Wohnsitz in Troisdorf hat. Eine im Ausland geschlossene Ehe wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, wenn die Trauung in der für das konkrete Land üblichen Form von der dort zuständigen Stelle durchgeführt wurde.

Anders als eine im Ausland vorgenommene Eheschließung, die in Deutschland grundsätzlich wirksam ist, muss eine andere im Ausland getroffene Entscheidung in Ehesachen (z.B. eine Scheidung) für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.
Grundlage des notwendig werdenden Verfahrens ist § 107 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Für die

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung
  • Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Geburtsbeurkundung
  • Sterbefallbeurkundung
  • Eintragung der Scheidung in das Eheregister

wird eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung benötigt.

Da es sehr unterschiedliche Arten der Anerkennungsverfahren gibt, informieren Sie sich bitte im Standesamt, welche Unterlagen in Ihrem Falle benötigt werden.

Die Beantragung muss persönlich mit Nachweis durch Personalausweis, Reisepaß, Geburtsurkunde oder Stammbuch erfolgen.

Für die Nachbeurkundungung einer Eheschließung im Ausland fallen Gebühren in Höhe von mindestens 40,-- € an.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen