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Bestattungen auf Troisdorfer Friedhöfen

Beschreibung

Alle für die Durchführung einer Bestattung erforderlichen Aufgaben übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Bei Fragen, Beratung und Hilfestellung zu Bestattungen auf den Troisdorfer Friedhöfen wenden Sie sich an die genannten Ansprechpartner*innen in der Friedhofsverwaltung.

Anzeige beim Standesamt

In Troisdorf muss der Tod der verstorbenen Person zur Beurkundung im Standesamt der Stadt Troisdorf am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden.
In der Regel übernimmt dies ebenfalls das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Für den Bestattungsauftrag an die Stadt durch das beauftragte Bestattungshaus kann das bereitgestellte Formular genutzt werden.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Troisdorf.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen