Beratung und Hilfe bei Schuldenproblemen

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Dienstleistungsinformationen

Beratung und Hilfe bei Schuldenproblemen

Sie haben Schulden? Ihnen wächst alles über den Kopf?

Die Schuldnerberatung der Stadt Troisdorf ist ein Hilfsangebot für die in Troisdorf wohnenden Familien und Einzelpersonen.
Ziel der Schuldnerberatung ist die gemeinsame Beseitigung und/oder Minderung der Folgeprobleme von Überschuldung.

Die hiesige Schuldnerberatungsstelle ist zugleich als geeignete Stelle im Sinne des §305 der Insolvenzordnung (InsO) (Eröffnungsantrag Insolvenzverfahren) anerkannt.

Sie können sich an uns wenden, wenn

  • Sie nicht selbständig tätig sind oder ehemals selbständig waren und nicht mehr als 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen haben (siehe Merkblatt Regelinsolvenzverfahren des Amtsgerichts Bremen)
  • Sie den Überblick über Ihre Einnahme- und Ausgabesituation verloren haben
  • Sie Klarheit über Ihre tatsächliche Schuldensituation gewinnen wollen
  • eine Kontopfändung vorliegt (siehe Informationen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zum Herunterladen)
  • Ihr Lohn gepfändet wurde (in der Pfändungstabelle können Sie ablesen, wieviel von Ihrem Nettoeinkommen bei einer Pfändung verbleibt. Dieser Freibetrag ist insbesondere abhängig von Ihren gesetzlichen Unterhaltspflichtigen (Ehepartner/in, Kinder))
  • sich der Gerichtsvollzieher ankündigt
  • Sie aufgefordert werden eine eidesstattliche Versicherung abzugeben
  • Wohnungsverlust beziehungsweise Einstellung der Energieversorgung wegen Ihrer Schulden droht (siehe Merkblatt Energieschulden)

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Erstellung einer Haushaltsanalyse und Einsparmöglichkeiten aufzeigen
    (Infos und Tipps gibt die Beratungsstelle Troisdorf der Verbraucherzentrale NRW)
  • Hinweise zur Existenzsicherung geben
  • Klärung der Selbsthilfemöglichkeiten
  • Erfassen der Schulden
  • Forderungsüberprüfung (zum Beispiel Verjährung)
  • Fragen zu Gläubigerschreiben beantworten
  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern führen
  • Vergleiche mit Ihren Gläubigern aushandeln,
    zum Beispiel Stundung, Ratenzahlung, Erlass
  • Begleitung und Hilfestellung bei Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe Merkblatt Verbraucherinsolvenzverfahren oder Informationen des Justizportals Nordrhein-Westfalen)

Was können Sie selbst unternehmen?

  • Erstellen Sie eine genaue Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben
    (siehe Vordruck Haushaltsplan Eigentum/Miete)
  • Sortieren Sie Ihre Unterlagen nach Gläubigern
    (siehe Vordruck Gläubigerliste)
  • Machen Sie keine neuen Schulden!!!
  • Leisten Sie die monatlich wichtigsten Ausgaben:
    Unterhaltszahlungen, Miete, Energieversorgung

Hiervor sollten Sie sich hüten:

  • Kredithaie
  • Handyverträge
  • Ratenkäufe
  • Spontaneinkäufe
  • Interneteinkäufe
  • Urlaub auf Kredit
  • unbekannte/unseriöse Anbieter
  • Bürgschaften
  • Spielhallen
  • Rechnungen und Mahnungen beachten
  • Überziehung des Girokontos auf Dauer

Wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die genannten Ansprechpartner*innen.

Für eine ausführliche Beratung ist eine Terminvereinbarung erforderlich!