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Beratung und Hilfe bei der Feststellung einer Schwerbehinderung
Beschreibung
Anerkennung einer Schwerbehinderung
Wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen oder nutzen. Hierzu benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Den Antrag für den Ausweis können Sie sofort stellen und nicht erst nach sechs Monaten.
Grad der Behinderung
Mit dem „Grad der Behinderung" (GdB) wird in Prozent bewertet, wie stark die Auswirkungen einer Behinderung sind. Dabei werden geistige, seelische und soziale Nachteile berücksichtigt. Die Ursache ist für die Bewertung unwichtig.
Die Angabe zum „Grad der Behinderung" wird ergänzt durch einige Merkzeichen:
- Merkzeichen G erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr / gehbehindert
- Merkzeichen aG („außergewöhnlich gehbehindert“) Behindertenparkausweis
- Merkzeichen B Notwendigkeit einer ständigen Begleitung
- Merkzeichen RF Rundfunkbeitragsbefreiung
- Merkzeichen H („hilflos“)
- Merkzeichen 1. Kl. Benutzung der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse der Eisenbahn
- Merkzeichen BL („blind“) Blindenhilfe / Blindengeld
- Merkzeichen GL („gehörlos“) Gehörlosengeld
Die Merkzeichen beziehen sich auf die Art der Beeinträchtigung oder die damit verbundenen Nachteilsausgleiche, die Sie beantragen können, wenn diese Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen sind.
Verlängerung eines bereits vorhandenen Behindertenausweises
Wenn Sie schon einen Schwerbehindertenausweis haben und diesen verlängern möchten, können Sie das auch im Bürgerbüro der Stadt Troisdorf erledigen. Dazu müssen auf der Vorderseite Ihres Behindertenausweises noch freie Felder zur Eintragung der Verlängerung vorhanden sein und der Ausweis darf noch nicht abgelaufen sein.
Online Antrag
Den Antrag zur Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) und/oder von Merkzeichen können Sie auch online über das Portal ELSA.NRW stellen.
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Die Stadt Troisdorf berät Sie bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ihre Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung nimmt die Stadt dabei gerne entgegen.
Die Antragsvordrucke sind bei der Stadtverwaltung erhältlich oder können auf Wunsch auch zugesendet werden.
Zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderung und die Ausstellung und den Umtausch der Ausweise ist das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises stellt auf seiner Internetseite ebenfalls die Antragsformulare sowie die Möglichkeit eines elektronischen Schwerbehindertenantrags zur Verfügung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Begegnungsorte der Generationen
-
- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Brähler
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-516
- E-Mail:
- braehlerm@troisdorf.de