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Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung

Beschreibung

Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Befreiungen von den Bestimmungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot oder der Ferienreiseverordnung auf Antrag erteilt werden.

Die jeweilige Beantragung muß schriftlich erfolgen.

Bitte nutzen Sie das im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellte, am Bildschirm ausfüllbare Formular.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!