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Genehmigungen zum Abstellen von Containern und Ladebehältern auf öffentlicher Verkehrsfläche
Beschreibung
Nach § 46 Abs. 1 Ziffer 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss für das Abstellen von Containern und Ladebehältern auf öffentlicher Verkehrsfläche eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Jede Abstellung auf öffentlicher Verkehrsfläche ist vorab genehmigungspflichtig, dies gilt ab dem ersten Tag der Abstellung.
Die Bedingungen und Auflagen für das Abstellen eines Containers stehen als Merkblatt zum Herunterladen zur Verfügung.
Altkleidercontainer
Karitative Vereinigungen sind berechtigt, im öffentlichen Raum des Troisdorfer Stadtgebietes Altkleidercontainer aufzustellen. Für die benötigte Erlaubnis der Stadt stellen karitative Vereinigungen einen formlosen Antrag für das Aufstellen von Altkleidercontainern schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Troisdorf. Erfragen Sie vorher, welche Unterlagen erforderlich sind.
Das Troisdorfer Geoportal zeigt die Standorte bereits genehmigter Altkleidercontainer.
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Die Genehmigung zum Abstellen eines Ladecontainers muss schriftlich beantragt werden. Sie können die Beantragung persönlich vornehmen oder jemanden durch eine Vollmacht beauftragen.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Für die Genehmigung zum Abstellen von Ladecontainern werden Gebühren erhoben. Die Gebühren setzen sich zusammen aus der Sondernutzungsgebühr gemäß der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) der Stadt Troisdorf in der derzeit gültigen Fassung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.
Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Größe, dem Standort und der Dauer der Aufstellung des Containers. Ihre genaue Höhe kann über die genannten Kontaktdaten erfragt werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Verkehrsüberwachung
-
- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
-
- Fax:
02241 900-8068 - E-Mail:
ordnungsamt@troisdorf.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Wenz
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-314
- E-Mail:
- bussgeldstelle@troisdorf.de