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Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse zum Befahren und Parken nach §46 StVO
Beschreibung
Folgende Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse können nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Antrag erteilt werden:
Befahren und Parken
- in der Fußgängerzone
- auf gesperrten Wegen
Parken
- in Bewohnerparkzonen (für ansässige Gewerbetreibende, Angehörige von pflegebedürftigen Personen sowie Leihfahrzeuge)
- im eingeschränkten Halteverbot
- ohne Beachtung der Parkvorschriften
Die Erlaubnisbeantragung muß schriftlich erfolgen.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
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- 53840 Troisdorf
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- Fax:
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Sachbearbeitung- Telefon:
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- E-Mail:
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