Erklärungen über die Namensführung des Kindes

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Erklärungen über die Namensführung des Kindes

Sind die Eltern eines neugeborenen Kindes gemeinsam sorgeberechtigt und führen unterschiedliche Nachnamen, müssen Sie dem Standesamt einvernehmlich mitteilen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll.

Es ist zu beachten, dass alle Geschwisterkinder, für die sich die Eltern das Sorgerecht teilen, den gleichen Nachnamen führen müssen. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen