Sterbefallanzeige

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Dienstleistungsinformationen

Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall, der sich auf Troisdorfer Stadtgebiet ereignet, ist dem Standesamt Troisdorf anzuzeigen.

Zur Anzeige verpflichtet sind:

  • bei Sterbefällen in Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern, die Träger der Einrichtung, ansonsten
  • die Personen, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft lebten, ansonsten
  • die Personen, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, ansonsten
  • jede andere Person, die aus eigenem Wissen von dem Sterbefall unterrichtet ist.

Grundsätzlich muss die Anzeige persönlich auf dem Standesamt erfolgen. Einrichtungen und bestimmte Bestatter zeigen einen Sterbefall schriftlich an.

Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen