Erklärungen zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung

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Erklärungen zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung

Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Standesamt erklären, dass für Sie fortan die Geschlechtsbezeichnung „weiblich“, „männlich“ oder „divers“ maßgeblich sein soll.

Sollte keine der Geschlechtsbezeichnungen zutreffen, kann sie auch gänzlich gestrichen werden.

Im Rahmen der Änderung der Geschlechtsbezeichnung können auch neue Vornamen bestimmt werden.

Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamenführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung 30,00 €

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen