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Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten (sowohl zur Miete in Form des Mietzuschusses als auch zu den Finanzierungskosten des eigenen Hauses in Form des Lastenzuschusses).

Wohngeldrechner NRW

Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie für das Land Nordrhein-Westfalen überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sollte die Berechnung ergeben, dass ein Anspruch bestehen könnte, kann dort anschließend online ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Online Antrag

Grundsätzlich bietet die Plattform des GemeinsamOnline-Service Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wohngeldantrag online zu stellen.

Das Wohngeld muss schriftlich beantragt werden. Entsprechende Formulare und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen oder bei den genannten Ansprechpartner*innen im Wohnungsamt der Stadt.

Auf der Plattform des GemeinsamOnline-Service können Sie auch direkt einen Wohngeldantrag online stellen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen