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Zuschüsse zu Kosten für Kindertagespflege
Beschreibung
Die Kosten für Kindertagespflege werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt der Stadt Troisdorf bezuschusst. Für die Förderung muss der Antrag auf Förderung Betreuungskosten der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII von beiden Vertragsparteien ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Der schriftliche Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege, gem. § 23 SGB VIII, wird bei Vorliegen der genannten Voraussetzung entsprechend der Richtlinie der Kindertagespflege beschieden und eine entsprechende Förderleistung gewährt.
Weitere Informationen geben die Richtlinie der Kindertagespflege oder die genannten Ansprechpartner*innen im Jugendamt der Stadt Troisdorf.
Zuständige Einrichtungen
- Verwaltung Kinderbetreuung
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-896 - E-Mail:
verwaltungkinderbetreuung@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Fischer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-529
- E-Mail:
- verwaltungkinderbetreuung@troisdorf.de
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Frau Franzkowiak
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-579
- E-Mail:
- verwaltungkinderbetreuung@troisdorf.de
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Frau Hallbauer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-9220
- E-Mail:
- verwaltungkinderbetreuung@troisdorf.de