Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

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Dienstleistungsinformationen

Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Über das städtische Jugendamt können Sie als Privatperson Zuschüsse zu den Kosten für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen (mind. 6 Übernachtungen) beantragen.

Die Leistung ist ein Angebot für Bezieher von Sozialleistungen und einkommensschwache Familien.

Der Zuschuss muss schriftlich beantragt werden.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen