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Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Über das städtische Jugendamt können Sie als Privatperson Zuschüsse zu den Kosten für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen (mind. 6 Übernachtungen) beantragen.
Die Leistung ist ein Angebot für Bezieher von Sozialleistungen und einkommensschwache Familien.
Der Zuschuss muss schriftlich beantragt werden.
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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- Fax:
02241 900-896 - E-Mail:
wirtschaftlichejugendhilfe@troisdorf.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Müller
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-583
- E-Mail:
- wirtschaftlichejugendhilfe@troisdorf.de