Wohnberechtigungsscheine

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Wohnberechtigungsscheine

Zum Bezug von mit öffentlichen Mitteln geförderten Mietwohnungen ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.

Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt davon ab, ob Sie die vom Land NRW vorgegebenen Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese betragen für einen

  • 1-Personen-Haushalt 20.420 Euro
  • 2-Personen-Haushalt 24.600 Euro

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 5.660 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 740 Euro. In Ausnahmefällen ist es möglich, die genannten Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent zu überschreiten.

Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Check-Liste im Antrag auf Erteilung eines Wohnungsberechtigungsscheines (WBS). Bitte reichen Sie die Unterlagen in Kopie ein. Bei Fragen wenden Sie sich an die genannten Mitarbeiter*Innen.

Für den Bereich Wohnberechtigungsschein/Wohnungsvermittlung bietet die Stadt Troisdorf den Service des Virtuellen Beratungsbüros an.

Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auch auf der Website des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW.

Der Wohnberechtigungsschein muss schriftlich im Wohnungsamt beantragt werden.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Je nach Einkommenshöhe und -art ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins gebührenfrei oder es wird eine Gebühr in Höhe von bis zu 15,- Euro erhoben.