Vorkaufsrechte der Stadt

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Dienstleistungsinformationen

Vorkaufsrechte der Stadt

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Denkmalschutzgesetz NRW steht der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken und Immobilien zu.

Im Rahmen von Immobilienkäufen stellt das Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften daher Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen (Negativatteste) aus, die schriftlich über den Notar beantragt werden müssen.

Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (Negativattest) ist schriftlich durch das mit der Verkaufsabwicklung beauftragte Notariat über die genannten Kontaktdaten der zuständigen Einrichtung Liegenschaften zu beantragen. 

Für das Ausstellen des Negativattests hat der/die Erwerber*in der Immobilie eine Gebühr in Höhe von 30,- €, zu zahlen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen