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Vorkaufsrechte der Stadt
Beschreibung
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Denkmalschutzgesetz NRW steht der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken und Immobilien zu.
Im Rahmen von Immobilienkäufen stellt das Amt für Geoinformation, Statistik und Liegenschaften daher Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen (Negativatteste) aus, die schriftlich über den Notar beantragt werden müssen.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW)
- Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf vom 15. Juni 2023 zur Regelung eines Ausübungsverzichts hinsichtlich des gemeindlichen Vorkaufsrechts im Sinne des § 31 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (PDF, 475 kb)
Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (Negativattest) ist schriftlich durch das mit der Verkaufsabwicklung beauftragte Notariat über die genannten Kontaktdaten der zuständigen Einrichtung Liegenschaften zu beantragen.
Für das Ausstellen des Negativattests hat der/die Erwerber*in der Immobilie eine Gebühr in Höhe von 30,- €, zu zahlen.
Zuständige Einrichtungen
- Liegenschaften
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- Kölner Straße 176
- 53840 Troisdorf
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Gehner
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-262
- E-Mail:
- gehnerc@troisdorf.de
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Frau Klein
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-281
- E-Mail:
- kleine@troisdorf.de
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Frau Schmucker
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02241 900-267
- E-Mail:
- schmuckers@troisdorf.de