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Visaanträge / Visaverlängerungen

Beschreibung

Vor der Einreise in das Bundesgebiet ist die Aufenthaltserlaubnis in Form eines zweckentsprechenden Visums einzuholen.

Hiervon sind EU - Bürger grundsätzlich ausgenommen. Sie können visafrei einreisen und die Freizügigkeitsbescheinigung vor Ablauf von drei Monaten bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.

Des Weiteren sind Angehörige bestimmter Staaten in Ausnahmefällen von einer Visapflicht befreit (§§ 39 ff AufenthV). Dies trifft jedoch nicht zu, wenn durch die Betroffenen ein Daueraufenthalt beabsichtigt ist.

Weitere Informationen, insbesondere zu den deutschen Auslandsvertretungen, erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de.

Auskünfte erteilen die genannten Kontaktpersonen.

Die Gebühren richten sich nach §§ 44 ff Aufenthaltsverordnung (AufenthV).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen