Verwarnungs- und Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Verwarnungs- und Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sie haben eine schriftliche Verwarnung / Anhörung erhalten und fragen sich, was Sie nun veranlassen müssen?

Die im Verfahrensablauf beschriebenen Schritte sollen Ihnen verdeutlichen, welche Möglichkeiten Sie haben. Vorab sei gesagt, dass es sich in diesem Fall um einen geringfügigen Verstoß handelt, für den keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden und die Geldbuße zwischen 5,00 und 35,00 Euro beträgt.

Sie haben das Fahrzeug zur fraglichen Zeit nicht geführt?

Ergibt sich, dass Sie zur Tatzeit nicht der/die Fahrzeugführer*in waren, geben Sie bitte innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Verwarnung den Namen, die Anschrift und soweit bekannt das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person an, die das Fahrzeug gefahren hat.

Hinweis:
Sollte trotz der von Ihnen gemachten Angaben kein*e verantwortliche*r Fahrzeugführer*in ermittelt werden können, kann dies für Sie als Halter*in des Fahrzeugs folgende Konsequenz haben:
Bei Parkverstößen erhalten Sie einen Kostenbescheid, mit dem Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Diese betragen im Regelfall 18,50 EUR.

Weitergehende rechtliche Informationen enthält der Anhörungsbogen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die genannten Mitarbeiter*innen der Bußgeldstelle.

  1. Sie geben den Verstoß zu und möchten die Verwarnung akzeptieren?
    Dann zahlen Sie den im Anhörungsbogen / schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld festgesetzten Betrag innerhalb einer Woche unter Angabe des Aktenzeichens (Kassenzeichens) auf das Konto der Stadtkasse Troisdorf.
    Sie möchten in bar bezahlen?
    Die Stadtkasse Troisdorf, zuständig für Bareinzahlungen, finden Sie im Rathaus, Kölner Straße 176 in Zimmer 477 (4. OG).
    Mit der vollständigen Zahlung des Verwarngeldes ist das Verfahren dann abgeschlossen und die Angelegenheit für Sie erledigt.
  2. Sie geben den Verstoß nicht zu und möchten die Verwarnung nicht akzeptieren?
    In diesem Fall können Sie das Ihnen vorliegende Schreiben als Anhörungsbogen nutzen. Geben Sie dazu auf der Rückseite im oberen Teil Ihre persönlichen Daten an. Im unteren Teil teilen Sie dann bitte mit, ob Sie der/die verantwortliche Fahrzeugführer*in waren und ob der Verstoß zugegeben wird.
    Falls Sie diese Frage mit nein beantworten, ist es der Sache dienlich, wenn Sie darunter eine kurze Begründung formulieren.
    Sollte Ihre Einlassung nicht zur Einstellung des Verfahrens führen können, erhalten Sie eine schriftliche Antwort zu Ihrer Äußerung im Rahmen der Anhörung und haben erneut eine Woche Zeit das Verwarngeld zu akzeptieren und einzuzahlen.
    Andernfalls ergeht der kostenpflichtige Bußgeldbescheid, der neben dem Bußgeldbetrag mit weiteren Gebühren und Auslagen von mindestens 23,50 Euro belegt ist.

Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) des Kraftfahrt-Bundesamtes sind die Verwarnungsgelder für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen