Verkehrsrechtliche Anordnungen bei Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

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Dienstleistungsinformationen

Verkehrsrechtliche Anordnungen bei Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

Für die Einrichtung von Umleitungen des Verkehrs, von Straßensperrungen oder Straßenbaustellen ist eine verkehrsrechtlche Anordnung des Sachgebiets Verkehr im Amt für Straßenbau, Erschließungsbeiträge und Verkehr erforderlich.

Gemäß §45 Abs.6 StVO müssen daher Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die Einfluß auf den Verkehrsfluß haben, beim Amt für Straßenbau, Erschließungsbeiträge und Verkehr, Sachgebiet Verkehr, beantragt werden. Aufgrund der im Antrag übermittelten Angaben zur Baustelle und den durchzuführenden Arbeiten erfolgen die Anordnungen für die Baustellenbeschilderung und -sicherung sowie die notwendigen Verkehrsregelungen.

Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme zu stellen.

Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich an das Sachgebiet Verkehr unter der E-Mailadresse Baustellenabsicherung@troisdorf.de.

Über aktuelle Baustellen und Umleitungen im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen informiert die Stadt in ihren Pressemeldungen.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Der Antrag zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist mindestens vier Wochen vor Durchführung der Maßnahme schriftlich zu stellen.

Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!