Untersuchungsberechtigungsscheine

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Dienstleistungsinformationen

Untersuchungsberechtigungsscheine

Personen -bis zum 18. Lebensjahr- können einen Berechtigungsschein zur gesundheitlichen Untersuchung vor Antritt einer Berufsausbildung ausstellen lassen.

Ab dem 01.10.2023 ist die Antragstellung ausschließlich online über die Webseite https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ möglich (s. Onlinedienstleistungen). 

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann vom Jugendlichen selbst oder den im Haushalt lebenden gesetzlichen Vertretern beantragt werden.

Erklärvideo zur Online-Beantragung auf youtube:

#DigitalerUBS - Smarter Start in deine Zukunft

Online Beantragung
  • Ausweisdokument mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
Beantragung im Bürgeramt
  • Gültiges Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
  • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten
  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Erhebungsbogen

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins im Bürgeramt der Stadt Troisdorf. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.
Die Beantragung muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Eine schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Antragsstellers ist erforderlich. Der bevollmächtigte Vertreter muss sich ebenfalls ausweisen können.

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen