Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

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Dienstleistungsinformationen

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebestätigung
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Unterhaltstitel
  • ggf. Vaterschaftsfeststellung
  • Schriftverkehr vom Anwalt
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Einkommensnachweise (z.B.Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen, Kontoauszüge)
  • ggf. aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamtes
  • bei über 15jährigen:
    - Schulbescheinigung oder
    - Einkommensnachweise (z.B. Ausbildungsvergütung)

Zur Stellung des Antrags auf Unterhaltsvorschussleistungen haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Digital
    Unter https://www.unterhaltsvorschuss-online.de können Sie die Leistung beantragen und die erforderlichen Unterlagen/Nachweise hochladen oder per Post nachsenden.
    Hierzu ist auf der verlinkten Seite die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich.
  1. Papierform
    Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf. Ihnen werden dann die Antragsunterlagen per Post übersandt. Den Antrag bitten wir, vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zu übersenden an die
    Stadt Troisdorf
    Amt für Kinder, Jugend und Familien – Unterhaltsvorschusskasse
    Kölner Straße 176
    53840 Troisdorf.
    Eine persönliche Antragsabgabe ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

In Einzelfällen kann bei beiden Antragsformen eine persönliche Vorsprache zusätzlich erforderlich sein. In diesem Fall wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in auf Sie zukommen.