Überwachung der Gaststätten und Gewerbebetriebe

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Überwachung der Gaststätten und Gewerbebetriebe

Neben den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern (für Troisdorf sind das das staatliche Amt für Arbeitsschutz Köln und das staatliche Umweltamt Köln) üben auch die örtlichen Ordnungsbehörden eine beschränkte Gewerbeüberwachung aus.

Dies betrifft besonders die vielen Gaststätten in der Stadt, aber auch z. B. das Reisegewerbe.
Die Ordnungsbehörde überwacht die Einhaltung der Sperrzeiten, der Ladenschlußzeiten, des Sonntagsarbeitsverbotes, der Preisangabenverordnung und andere gewerbe- und gaststättenrechtliche Vorschriften. Bei Verstößen leitet die Ordnungsbehörde Bußgeldverfahren ein.

Zu der Gewerbeüberwachung gehört in einigen Fällen auch die Untersagung der Ausübung eines Gewerbes (oder Entzug der Gaststättenkonzession), wenn der/die Gewerbetreibende sich als unzuverlässig herausstellt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er/sie über längere Zeit keine Steuern und sonstigen Abgaben zahlt, bei Gastwirtinnen und -wirten reichen bereits Verstöße gegen gaststättenrechtliche oder andere gesetzliche Vorschriften aus.

Hinweise auf Verstöße gegen die genannten Bestimmungen des OBG können an das Ordnungsamt gerichtet werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen