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Übermittlungssperre für persönliche Daten
Beschreibung
Jeder Bürger hat gemäß § 35 ff Meldegesetz NW das Recht, gegen die Weitergabe seiner Daten, an Adressbuchverlage oder an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, Widerspruch einzulegen.
Die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ist nicht mehr zulässig. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung dürfen diese Daten weitergegeben werden.
Anträge auf Einrichtung von Übermittlungssperren sind -beziehungsweise der Widerspruch- ist bei der Stadt formlos schriftlich zu stellen beziehungsweise zu erheben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgeramt
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- Kaiserstraße 1a
- 53840 Troisdorf
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- Telefon:
02241 900-900 - Fax:
02241 900-887 - E-Mail:
buergeramt@troisdorf.de
- Telefon:
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