Straßenreinigungs- und Laubkehrgebühren

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Dienstleistungsinformationen

Straßenreinigungs- und Laubkehrgebühren

Zum 01.01.2007 wurde der Umfang der Straßenreinigungspflicht in der Straßenreinigungs- und -gebührensatzung neu festgelegt.
Die grundsätzliche Zuständigkeit für die Straßenreinigung wurde damit zum Teil auf die Anwohner der Straßen übertragen, wodurch sich je nach Wohngebiet eine Reduzierung der Straßenreinigungsgebühren ergeben hat.

Die genaue Aufteilung finden Sie in den Anlagen zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung.

Die Straßenreinigungs- und Laubkehrgebühren werden vom Amt für Finanzmanagement, Sachgebiet Steuern und Abgaben, erhoben.

Fragen beantworten die genannten Ansprechpartner*innen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen