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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Beschreibung

Auf Antrag bescheinigt die Stadtkasse, Sachbereich Vollstreckung, dem/der Antragstellenden, dass seitens der Stadt gegenüber dem/der Antragstellenden keine offenen Forderungen bestehen.

Diese Bescheinigung wird u.a. bei der Anmeldung eines Gewerbes benötigt.

Die Beantragung muß persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Troisdorf vom 24.06.2015 beträgt die Gebühr für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 24,00 €.

Die Zahlung der Gebühr ist vorab bei Antragstellung auf eines der Konten der Stadtkasse Troisdorf vorzunehmen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen