Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

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Dienstleistungsinformationen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Diese Bescheinigung über keine bestehenden offenen Forderungen seitens der Stadt gegenüber dem Adressaten wird u.a. bei der Anmeldung eines Gewerbes benötigt.

Die Beantragung muß persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Troisdorf vom 24.06.2015 beträgt die Gebühr für eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 24,00 €.

Die Zahlung der Gebühr ist vorab bei Antragstellung auf eines der Konten der Stadtkasse Troisdorf vorzunehmen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen