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Familienrechtliche Änderungen des Nachnamens

Beschreibung

Nähere Informationen zu folgenden Möglichkeiten der Namensänderung erhalten Sie im Standesamt:

  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung,
  • Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
    (z.B. Ehenamen nach der Eheschließung, Voranstellung des Geburtsnamens, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Ehescheidung, Namenserteilung bei Kindern),
  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung, etc.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 21,00 €
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 9,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen