Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben nicht zuletzt aufgrund der Öffnung der Grenzen in Europa und der damit einhergehenden Öffnung der Märkte im Zeichen einer verschärften Wettbewerbssituation zugenommen. Sie gefährden inzwischen nicht nur gesetzestreue Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze sondern das wirtschaftliche und soziale Gefüge ganzer Branchen und Regionen. Sie sind schwere Verstöße gegen die Grundlagen unseres Sozialstaates und verhindern den Abbau von Arbeitslosigkeit.

Wer kurzfristig finanzielle Vorteile aus Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung erhofft, gefährdet seinen eigenen Arbeitsplatz und seinen eigenen Betrieb, stört den fairen Wettbewerb und zerstört die Beschäftigungschancen von Kolleginnen und Kollegen sowie nächster Generationen.

Weitere Folgen sind volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe, die durch Ausfälle bei den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beitragseinnahmen und durch Mehrkosten infolge von Leistungsmissbrauch in der Sozialversicherung und in der Sozialhilfe entstehen Wir sind alle aufgerufen, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht zu verharmlosen, sondern zu bekämpfen.

Durch die Arbeit der Mitarbeiter der Stadt Troisdorf soll auf regionaler Ebene ein Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung geleistet werden. Gemeint ist hiermit nicht nur die Sanktion entsprechender Verstöße nach der Handwerksordnung – HandwO und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung – SchwarzArbG, sondern auch die Möglichkeit zu erhalten Informationen darüber zu erhalten, wo eine entsprechende Beratung erfolgt, um eine derzeit illegale Tätigkeit ggf. legalisieren zu können. Die Stadt Troisdorf arbeitet eng mit den anderen in diesem Bereich zuständigen Behörden zusammen. Hinweise, die nicht von hier verfolgt werden können, werden unverzüglich an diese Behörden weitergeleitet.

Soweit Sie eine Anzeige erstatten möchten, sind für die Bearbeitung von Hinweisen insbesondere folgende Angaben hilfreich:

  • Genauer Sachverhalt: Welche Arbeiten werden wo, wann und von wem durchgeführt?
  • Worauf begründet sich der Verdacht?
  • Anzahl und ggf. Nationalität der Personen
  • Befinden sich Kraftfahrzeuge vor Ort und sind deren Kennzeichen bekannt?

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen