Schadensersatzansprüche gegen die Stadt

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Dienstleistungsinformationen

Schadensersatzansprüche gegen die Stadt

Ansprüche gegen die Stadt können sich ergeben aus:

  • Amtshaftung,
  • unerlaubter Handlung,
  • Unfällen mit städtischen Fahrzeugen,
  • Vertragshaftung.

Die Schadensmeldung sollte folgende Angaben erhalten:

  • Name und Anschrift des Geschädigten
  • bei Kfz-Unfällen:
    Fahrer u. Halter des geschädigten Kfz, Kfz-Kennzeichen, ggf. Angaben zu beteiligtem städt. Fahrzeug
  • Schilderung des Schadenereignisses
  • Schadenzeitpunkt (Datum und Uhrzeit)
  • Schadenstelle/Unfallstelle (Straße/Platz, Hausnummer)
  • nach Möglichkeit Fotos/Skizzen der Schadenstelle/Unfallstelle
  • ev. Polizeibericht
  • Zeugen
  • Höhe der Schadenersatzforderung
  • soweit vorhanden, Rechnungen und Belege

Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Troisdorf sind schriftlich anzumelden. Wenden Sie sich im Sachgebiet Versicherungen an die genannten Kontaktpersonen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen