Rentenberatung

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Dienstleistungsinformationen

Rentenberatung

Die Rentenberatungsstelle der Stadt Troisdorf bietet allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine Anlaufstelle in allen Fragen rund um das Thema Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rentenanträge (Regelaltersrente, diverse Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente/Witwerrente, Erziehungsrenten und Waisenrenten sowie ausländische Renten etc.) und Kontenklärungsverfahren (Anerkennung von Erziehungszeiten, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Fremdrentengesetz, Anerkennung von Ausbildungszeiten, etc.) werden im Rahmen Ihrer Vorsprache aufgenommen und durch eine individuelle und persönliche Beratung ergänzt.

Die Aufnahme und Übersendung der Anträge erfolgt mit einem von der Deutschen Rentenversicherung bereitgestellten Computerprogramm. Ein Ausfüllen von Vordrucken ist daher nicht erforderlich.

Einzelne Fragen und Auskünfte können in begrenztem Umfang auch telefonisch erteilt werden. Für umfassende Auskünfte oder Beratungsanliegen in allgemeinen Rentenangelegenheiten ist vorab mit der Sachbearbeitung ein Termin zur Vorsprache zu vereinbaren.

Bei speziellen Beratungsanliegen oder Rentenberechnungen (z.B. Berechnungen von Rentenhöhen, Anrechnung von Unfallrenten) wenden Sie sich an die Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Service-Zentrum Bonn unter Tel. 0228/280801.

Formulare

Formulare/Vordrucke sind auf Anfrage in der Rentenberatungsstelle erhältlich oder können auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Formulare können auch telefonisch am gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800/1000480-0 angefordert werden.

Infobroschüren

Broschüren zu allen Themenbereichen können jederzeit angefragt werden.

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Dokumente/Unterlagen benötigt. Es wird daher empfohlen, sich vorab persönlich, telefonisch oder per E-Mail danach zu erkundigen. Merkblätter zu den einzelnen Antragsverfahren werden auf Wunsch zugesandt.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Eine telefonische Beratung kann innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgen.
Alle Anträge sind nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder durch einen Beauftragten mit schriftlicher Vollmacht zu stellen. Auch eine telefonische Antragsaufnahme ist möglich.

Für die Rentenberatung werden keine Gebühren erhoben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen