Reisepässe

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Dienstleistungsinformationen

Reisepässe

Bitte beachten: Seit dem 01.01.2024 haben sich die Kosten für Reisepässe geändert.

Allgemein

Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder ausserhalb der EU erforderlich.
Dazu beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 6 Wochen.

Bei Verlust des Reisepasses wenden Sie sich bitte umgehend an das Bürgerbüro.

Expressreisepass

Wenn es einmal ganz schnell gehen muss, bieten wir den Expressreisepass an. Dieser hat eine Lieferzeit von ca. 3 - 5 Werktagen. Die vorzulegenden Unterlagen sind dieselben wie beim regulären Reisepass.

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expressreisepasses bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht mehr möglich ist.

Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist der Nachweis über die Dringlichkeit (beispielsweise Flugtickets) erforderlich.
Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr.

  • Personalausweis oder alter Reisepass
  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate (s. Foto-Mustertafel auf der Seite des Bundesinnenministeriums)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde (nach kürzlich erfolgter Einbürgerung)

zusätzlich vor dem 18. Lebensjahr:

  • Vorsprache beider Elternteile mit Ausweisdokumenten
    oder eines Elternteils mit Ausweisdokument, Vollmacht und Ausweiskopie des fehlenden Elternteils
    oder eines Elternteils mit Ausweisdokument und Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Behörden.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Der Reisepass muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein).

Bei minderjährigen Antragstellern ist es zusätzlich erforderlich, daß beide Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung anwesend sind.

Nur in Ausnahmefällen genügt die Vorsprache eines Elternteils und die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils in Verbindung mit der Vorlage des Personalausweises im Original oder in Kopie (s. Vollmacht zur Vorlage bei der Ausweisbehörde). Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, so ist dies durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung (bei einer nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter) nachzuweisen. Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter zuständig.

Bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein anderes Ausweisdokument vorhanden ist (Verlust/Diebstahl), bringen Sie bitte die Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde des Antragsstellers mit.

Ausgabe des Reisepasses

Wenn der beantragte Reisepass fertig produziert ist, erhalten Sie einen Brief vom Bürgerbüro der Stadt Troisdorf. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass zur Entwertung mit.
Wenn Sie den Reisepass nicht persönlich abholen können, muss die Vollmachtserklärung auf dem Brief vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden.

Die Vollmachterklärung kann auch online ausgefüllt und für den Ausdruck vorbereitet zum Download erstellt werden. Sie steht außerdem als PDF-Vordruck zur Verfügung.

Falls Sie den angebotenen Online-Prozess nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

  • 37,50 Euro für Personen vor dem 24. Lebensjahr
  • 70,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr (seit dem 1.01.2024)

Expressreisepass

  • 69,50 Euro für Personen vor dem 24. Lebensjahr
  • 102,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr (seit dem 1.01.2024)

Vorläufuger Reisepass

  • 26,00 Euro

Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen und Sie können bar oder mit der Girocard (EC-Karte) und evtl. PIN-Nummer – auch kontaktlos - bezahlen. Ebenfalls ist eine Zahlung per Smartphone möglich, wenn Sie eine EC-Karte hinterlegt haben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen