Rattenbekämpfung

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Rattenbekämpfung

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Nahrung und Unterschlupf finden sie meist dort, wo Ratten anziehender Unrat abgelagert wird. Als Nahrung dienen sämtliche Lebensmittelabfälle.

Um einem Rattenvorkommen vorzubeugen, empfiehlt es sich, Abfälle möglichst kurzfristig in entsprechende Abfallbehälter zu entsorgen. Angesammelte Materialen sollten bald an der betreffenden Sammelstelle abgegeben werden, nicht mehr benötigte Gegenstände umgehend entsorgt werden.

Für die Entsorgung des Ratten anziehenden Unrates oder die Bekämpfung von Ratten ist grundsätzlich der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Er hat für eine ausreichende Kapazität an Abfallbehältnissen zu sorgen und sonstige Abfallansammlungen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Für eine Rattenbekämpfung auf öffentlicher Fläche ist die Stadt (Ordnungsamt) zuständig.

Die Rattenbekämpfung im Kanalnetz der Stadt Troisdorf erfolgt durch den
Abwasserbetrieb Troisdorf,
Klärwerk Müllekoven,
Tel. 0228 / 1849-0.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Wenn der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig wird, informieren Sie bitte zeitnah das Ordnungsamt.
Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur notwendigen Entsorgung des Unrats bzw. zur Rattenbekämpfung veranlassen.

Erforderliche Angaben:

  • Wer meldet? (Personalien der mitteilenden Person)
  • Auf welchem Grundstück wurde Ratten anziehender Unrat abgelagert bzw. wo wurden Ratten gesichtet?
    Name, Adresse des Haus- bzw. Grundstückseigentümers, des Vermieters oder des Verwalter
  • Umfang der Unratablagerung
  • Beschreibung des Unrates

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen