Polizeiliche Führungszeugnisse

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Polizeiliche Führungszeugnisse

Jedem Bürger ab dem 14. Lebensjahr wird auf Antrag ein Führungszeugnis ausgestellt. Die Meldebehörde leitet den Antrag zur Bearbeitung an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis dem Bürger oder einer Behörde direkt zugestellt.

Neben den vollständigen Personalien ist auf der Urkunde hauptsächlich verzeichnet, ob die oder der Betreffende vorbestraft ist oder nicht.

Je nach Verwendungszweck gibt es verschiedene Belegarten:

  • N für private Zwecke, zum Beispiel zur Einstellung bei privaten Arbeitgebern. Das Führungszeugnis wird an die private Adresse des Antragsstellers geschickt.
  • O zur Vorlage bei einer Behörde. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Dafür werden die genaue Adresse der Behörde und der Verwendungszweck (zum Beispiel Einstellung) benötigt.
  • erweitertes Führungszeugnis nach § 30A BZRG für Personen, die für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind.
    Zusätzlich zum normalen Antragsverfahren hat der Antragssteller eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bei der Beantragung vorzulegen.

Europäisches Führungszeugnis

Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, können beantragen, dass in ihr Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen werden.

Existiert kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland, stellen Sie den Antrag direkt beim

Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Tel. 0228/9941040.

Online Antrag

Das Führungszeugnis kann auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

  • Gültiges Ausweisdokument,
  • gegebenenfalls schriftliche Aufforderung für ein erweitertes Führungszeugnis

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Das Führungszeugnis wird persönlich bei der Meldebehörde beantragt, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragssteller gemeldet ist. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Hat der Antragssteller einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Antragsstellung ist nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter möglich.

Mit dem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel können Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über das Online-Portal beantragt werden.

13,00 €

Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen und Sie können bar oder mit der Girocard (EC-Karte) und evtl. PIN-Nummer – auch kontaktlos - bezahlen. Ebenfalls ist eine Zahlung per Smartphone möglich, wenn Sie eine EC-Karte hinterlegt haben.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen