Personalausweise

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Personalausweise

Allgemein

Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht nach § 1 PAuswG. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass gem. § 1 PassG besitzt.
Personalausweise können grundsätzlich für Kinder jeden Alters beantragt werden.
Personalausweise sind grundsätzlich für Reisen innerhalb der EU Länder ausreichend.
Bevor Sie ins Ausland verreisen, beachten Sie bitte unbedingt die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Der Personalausweis muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein).

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 4 Wochen.
Bei Verlust des Personalausweises wenden Sie sich bitte umgehend an das Bürgerbüro.

Vorläufiger Personalausweis

Wird sofort ein Ausweisdokument benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis nach Beantragung des regulären Personalausweises ausgestellt werden.

Online-Ausweisfunktion

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.

Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.

  • Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden.
  • Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben.
  • Ihre Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
  • Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie also selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.

Bei der Beantragung erhalten Sie ein Info-Heft mit Informationen zur Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen geben auch die Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate (s. Foto-Mustertafel auf der Seite des Bundesinnenministeriums)
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde (nach kürzlich erfolgter Einbürgerung)

zusätzlich vor dem 16. Lebensjahr:

  • Vorsprache beider Elternteile mit Ausweisdokumenten
    oder eines Elternteils mit Ausweisdokument, Vollmacht und Ausweiskopie des fehlenden Elternteils
    oder eines Elternteils mit Ausweisdokument und Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Vorläufiger Personalausweis:

  • biometrisches Lichtbild nicht älter als 6 Monate (s. Foto-Mustertafel auf der Seite des Bundesinnenministeriums)

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Behörden.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen

Der Personalausweis muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein).

Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag vom künftigen Inhaber und von beiden Elternteilen beziehungsweise Personensorgeberechtigten zu stellen. Nur in Ausnahmefällen genügt die Vorsprache eines Elternteils und die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils in Verbindung mit der Vorlage des Personalausweises im Original oder in Kopie (s. Vollmacht zur Vorlage bei der Ausweisbehörde). Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, so ist dies durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung (bei einer nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter) nachzuweisen. Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter zuständig.

Bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein anderes Ausweisdokument vorhanden ist (Verlust/Diebstahl), bringen Sie bitte die Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde des Antragsstellers mit.

Ausgabe des Personalausweises

Wenn der beantragte Personalausweis fertig produziert ist, erhalten Sie einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei aus Berlin. Bei Erhalt dieses Briefes können Sie umgehend Ihren Personalausweis im Bürgerbüro an der Passausgabe abholen. Bei Abholung geben Sie bitte an, ob Sie die vorhandene Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ein- oder ausgeschaltet haben möchten.

Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis zur Entwertung mit.

Wenn Sie den Personalausweis nicht persönlich abholen können, muss die bei der Beantragung des Personalausweises erhaltene Vollmachtserklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden.

Die Vollmachterklärung kann auch online ausgefüllt und für den Ausdruck vorbereitet als Download erstellt werden. Sie steht außerdem als PDF-Vordruck zur Verfügung.

Falls Sie den angebotenen Online-Prozess nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

  • 37,00 € ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)
  • 22,80 € vor dem 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)

Vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 € (höchstens 3 Monate gültig)

Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen und Sie können bar oder mit der Girocard (EC-Karte) und evtl. PIN-Nummer – auch kontaktlos - bezahlen. Ebenfalls ist eine Zahlung per Smartphone möglich, wenn Sie eine EC-Karte hinterlegt haben.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen