Personalausweise
Beschreibung
Allgemein
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht nach § 1 PAuswG. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass gem. § 1 PassG besitzt.
Personalausweise können grundsätzlich für Kinder jeden Alters beantragt werden.
Personalausweise sind grundsätzlich für Reisen innerhalb der EU Länder ausreichend.
Bevor Sie ins Ausland verreisen, beachten Sie bitte unbedingt die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Der Personalausweis muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein).
Die Bearbeitungsdauer Ihres Personalausweises liegt in der Regel bei 2-4 Wochen, zu den Reisezeiten teilweise deutlich darüber. Außerhalb der Saison teilweise darunter. Eine verbindliche Aussage können wir seitens der Stadt Troisdorf leider nicht treffen, da die Zuständigkeit bei der Bundesdruckerei liegt.
Bei Verlust des Personalausweises wenden Sie sich bitte umgehend an das Bürgeramt.
Vorläufiger Personalausweis
Wird sofort ein Ausweisdokument benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis nach Beantragung des regulären Personalausweises ausgestellt werden.
Online-Ausweisfunktion
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Bei Antragstellung erhalten Sie einen PIN-Brief. Mit dieser PIN können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Ihre Daten sind beim Ausweisen in der digitalen Welt immer geschützt.
- Sie können sehen, welche Behörde oder welches Unternehmen die Daten erhält, dass die staatliche Berechtigung für die Übertragung der Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übermittelt werden.
- Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben.
- Ihre Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden.
- Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie also selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln.
Bei der Beantragung erhalten Sie ein Info-Heft mit Informationen zur Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen geben auch die Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- digitales Lichtbild als QR-Code von zertifizierten Fotodienstleistern (eigene erstellte Fotos sind nicht zulässig) nicht älter als 6 Monate sowie unter Berücksichtigung der Fotomustertafel der Bundesdruckerei, alternativ kann ein Foto an unserer Fotostation gemacht werden. Für Kleinkinder ist unsere Fotostation nicht geeignet.
- gegebenenfalls Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde (nach kürzlich erfolgter Einbürgerung)
zusätzlich vor dem 16. Lebensjahr:
- Vorsprache beider Elternteile mit Ausweisdokumenten
oder eines Elternteils mit Ausweisdokument, Vollmacht und Ausweiskopie des fehlenden Elternteils
oder eines Elternteils mit Ausweisdokument und Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Vorläufiger Personalausweis:
- digitales Lichtbild als QR-Code von zertifizierten Fotodienstleistern (eigene erstellte Fotos sind nicht zulässig) nicht älter als 6 Monate sowie unter Berücksichtigung der Fotomustertafel der Bundesdruckerei, alternativ kann ein Foto an unserer Fotostation gemacht werden. Für Kleinkinder ist unsere Fotostation nicht geeignet.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Behörden.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen
Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
Der Personalausweis muss immer persönlich beantragt werden (Personen jeden Alters müssen bei Beantragung vor Ort sein).
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag vom künftigen Inhaber und von beiden Elternteilen beziehungsweise Personensorgeberechtigten zu stellen. Nur in Ausnahmefällen genügt die Vorsprache eines Elternteils und die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils in Verbindung mit der Vorlage des Personalausweises im Original oder in Kopie (s. Vollmacht zur Vorlage bei der Ausweisbehörde). Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben, so ist dies durch einen gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung (bei einer nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter) nachzuweisen. Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter zuständig.
Bei erstmaliger Ausstellung oder wenn kein anderes Ausweisdokument vorhanden ist (Verlust/Diebstahl), bringen Sie bitte die Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde des Antragsstellers mit.
Ausgabe des Personalausweises
Wenn der beantragte Personalausweis fertig produziert ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung vorzugsweise unter termin.troisdorf.de oder telefonisch unter 02241 900-3456.
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis zur Entwertung mit.
Alternativ ermöglicht es die smarT:box Bürger*innen, ihre Ausweisdokumente flexibel und ohne vorherige Terminvereinbarung abzuholen, sofern Sie dies bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente ausgewählt haben. Sie steht im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes in der Kaiserstraße 1a.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, kann Ihr Ausweisdokument nur durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Die Vollmachterklärung steht als PDF-Vordruck zur Verfügung.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!
- 46,00 € ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)
- 27,60 € vor dem 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis
- 10,00 € (höchstens 3 Monate gültig)
Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu zahlen, vorzugsweise per EC- oder Kreditkarte. Alternativ besteht die Möglichkeit der Barzahlung.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgeramt
-
- Kaiserstraße 1a
- 53840 Troisdorf
-
- Telefon:
02241 900-3456 - Fax:
02241 900-887 - E-Mail:
buergeramt@troisdorf.de
- Telefon:
-