Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten

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Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich von Straftaten dadurch, dass sie einen weniger schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsordnung bilden. Sie werden daher nicht mit Strafe, sondern mit Geldbuße geahndet. Die Verfolgung ist aus diesem Grund auch nicht Sache der Staatsanwaltschaft, sondern der Verwaltungsbehörde.

Ihnen ist ein Verstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?

Ihre Meldung können Sie in Form einer Anzeige beim Amt für Sicherheit und Ordnung machen. Ihre Anzeige wird aufgenommen und an die zuständigen Mitarbeitenden im Amt für Sicherheit und Ordnung weitergeleitet.
Dort wird die angezeigte Situation geprüft, Ermittlungen zur Sache angestellt und über die Einleitung von Maßnahmen entschieden.

Anonyme Anzeigen und Solche, die unter falschen Personalien erstattet werden, werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt!

Anzeigen, die andere Behörden betreffen (Zoll, Bezirksregierung, Rhein-Sieg-Kreis, Polizei etc.), werden an die jeweilige Stelle weitergeleitet.

Ihre Anzeige machen Sie online bei der Stadt Troisdorf.

Bitte beachten Sie:
Das setzt voraus, dass Sie bereit sind, Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge*in zu bestätigen. Spätestens dann erfährt der/die Betroffene Ihren Namen.

Zuständige Einrichtung