Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut

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Dienstleistungsinformationen

Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut

Die Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut des Archivs der Stadt Troisdorf steht allen Interessierten nach Maßgabe der Bestimmungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Archivsatzung der Stadt Troisdorf in ihren jeweils gültigen Fassungen grundsätzlich auf Antrag offen. Die Mitarbeiter*innen des Archivs sind für die Benutzung, Anfragenbeantwortung, Nutzerberatung und -betreuung Ihre Ansprechpartner*innen.

Die Benutzung von Archivgut, das von Privatpersonen, Vereinen oder Körperschaften eigentumsvorbehaltlich hinterlegt worden ist (Depositum), richtet sich außerdem nach den Bestimmungen der Hinterlegungsverträge.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Wenden Sie sich zur Beantragung einer Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut an das Archiv der Stadt Troisdorf über die genannten Kontaktdaten.
Entsprechende Formulare stellt das Archiv auf seiner Website zur Verfügung.

Die Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut ist in der Regel unentgeltlich. Anfallende Gebühren für Fotokopien, Ausdrucke sowie anspruchsvollere, zeitintensive Rechercheaufträge werden nach der Archivgebührensatzung der Stadt Troisdorf berechnet.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen