Auskünfte aus dem Sorgeregister

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Auskünfte aus dem Sorgeregister

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung (Auskunft aus dem Sorgeregister) nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern registriert sind. Diese Bescheinigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht.

Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern ist die Ausstellung nicht möglich.
Bei Vorliegen einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung dient diese dem Nachweis der elterlichen Sorge.

Zuständig für die Negativbescheinigung ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter.

Online Antrag

Für die Beantragung der Negativbescheinigung steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.

Die Negativbescheinigung muss schriftlich beantragt werden. Die Bescheinigung wird per Post zugeschickt.

Die Beantragung ist auch online möglich.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen