Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Dienstleistungsinformationen

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bitte beachten Sie:

Nutzen Sie den angebotenen Online-Prozess oder das entsprechende Grunddatenblatt:

  • Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, nutzen Sie bitte das Grunddatenblatt SGB II.
    Achten Sie hier bitte darauf, den Antrag an das Jobcenter zu adressieren.

  • Sollten Sie Sozialhilfe vom Sozialamt erhalten, nutzen Sie bitte das Grunddatenblatt SGB XII.

  • In Fällen, in denen Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, nutzen Sie bitte den Antrag BKGG.

  • In allen anderen Fällen den Antrag für Personen mit geringem Einkommen.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes unterstützen und fördern Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und können beim Sozialamt der Stadt Troisdorf auch online beantragt werden.
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

Wer kann die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragen?

Für alle Empfänger von

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld
  • oder Kinderzuschlag

unter 25 Jahren (bzw. unter 18 Jahren bei der „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“), die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule bzw. Kindertageseinrichtung besuchen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden.

Welche Leistungen gibt es?

  • (Klassen-)Fahrten / eintägige (Schul-)Ausflüge:
    Die tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen werden übernommen.
  • Schülerbeförderung:
    Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann zum Eigenanteil des (durch den Schulträger finanzierten) Tickets ein Zuschuss gezahlt werden.
  • Lernförderung:
    Für Schüler/innen kann Nachhilfe bis zu max. 35 Stunden pro Fach / proSchuljahr finanziert werden, wenn ein Nachweis der Schule erbracht wurde.
  • Mittagessen:
    Die Kosten der Mittagsverpflegung können übernommen werden.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können pro Monat maximal 15 € (bzw. 180 € im Jahr) für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote beantragen.
  • Schulbedarf:
    Zuschuss zum 1. August und zum 1. Februar für Schulmaterial.

WICHTIG!!!

  • Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden.
  • Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen zugesagt und mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet
    (Quittungen, Rechnungen, Nachweise und Anmeldungen müssen von Ihnen aufbewahrt werden).
  • Andere Leistungen (z.B. Jugendhilfe oder Ausbildungsvergütung) haben Vorrang und schließen das Bildungs- und Teilhabepaket aus.

Weitere Informationen dazu, welche Leistungen Sie im Einzelnen beantragen können und welche Voraussetzungen Sie dafür genau erfüllen müssen, erhalten Sie in den zum Download angebotenen Merkblättern und Anträgen oder Sie wenden sich an die genannten Ansprechpartner*innen im Amt für Soziales, Wohnen und Integration der Stadt Troisdorf.

Online Antrag

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können online beantragt werden.

Informationen über die notwendigen Unterlagen erhalten Sie aus dem zum Download angebotenen Merkblatt oder bei den genannten Ansprechpartner*nnen des Amtes für Soziales, Wohnen und Integration.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets müssen schriftlich beantragt werden. Nutzen Sie bitte das entsprechende Grunddatenblatt (s. Seitenanfang).
Die Beantragung der Leistungen können Sie auch online erledigen. 

Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen