Hundesteuer

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Dienstleistungsinformationen

Hundesteuer

Das Steueramt der Stadt ist zuständig für die Erhebung und Festsetzung der Hundesteuer. Hier erfolgt ebenfalls die Ausgabe der Hundesteuermarken.

Außer der Anmeldung und Abmeldung Ihres Hundes / Ihrer Hunde beim Steueramt, sind die Verpflichtungen durch das Landeshundegesetz NRW bei der Haltung von

  • gefährlichen Hunden (§3 LHundG NRW)
  • Hunden bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW)
  • großen Hunden (§11 LHundG NRW)

zu beachten.

Online Antrag

Die An- und Abmeldung Ihres Hundes können Sie online erledigen.

  • ggf. Erlaubnis gem. Landeshundegesetz NRW
  • ggf. tierärztliche Bescheinigung bei der Abmeldung

Die An- und Abmeldung eines oder mehrerer Hunde für die bzw. von der Hundesteuer muss schriftlich erfolgen.

Ihren Hund können Sie online für die Hundesteuer anmelden oder von der Hundesteuer abmelden. Die Antragsformulare sind außerdem als PDF-Vordrucke bereitgestellt.

Falls Sie den angebotenen Online-Prozess nicht nutzen möchten, nutzen Sie bitte die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit des Formularausdrucks, insbesondere auf bereits ausgefüllte Felder oder Unterschriftenfelder!